Außerordentliche Mitgliederversammlung 2022

20.11.2022 um 14:00 Uhr


An alle Mitglieder und Freunde des Fördervereins Freundeskreis Wachtelburg


Liebe Mitglieder und Freunde der Wachtelburg,
anlässlich unserer Mitgliederversammlung am 25. September diesen Jahres auf der Wachtelburg informierte ich euch über den Stand der Anpassung unserer am 12.09.1999 beschlossenen Vereinssatzung an die Mustersatzung für steuerbegünstigte Vereine
(vom Finanzamt veranlasste Satzungsprüfung).

Leider konnte ich euch weder im Einladungsschreiben noch zum Zeitpunkt unserer Versammlung im September eine vom Finanzamt schriftlich bestätigte Fassung unserer neuen Vereinssatzung vorlegen. Dieser Tatbestand veranlasst uns, den Vorstand, nun vorsorglich diese außerordentliche Mitgliederversammlung zum 20.11.2022 14:00 Uhr auf der Wachtelburg einzuberufen mit dem Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über Änderung der Satzung nach Maßgabe des beigefügten
Entwurfs der Satzung in abgeänderter Fassung
“.

Inzwischen hat das Finanzamt unsere neue Vereinssatzung in steuerrechtlicher Hinsicht bestätigt; sie liegt diesem Schreiben bei, wobei die Änderungen hervorgehoben sind.

Ich möchte im Folgenden zu einigen Änderungen im Vergleich zur alten Satzung (vgl. die auf der Webseite des Fördervereins publizierte Satzung) wie folgt Stellung nehmen:

  • § 2 neu stellt eine Zusammenfassung der § 2 und § 3 der alten Satzung dar, allerdings wesentlich detaillierter, insbesondere in der Darstellung wie der Satzungszweck verwirklicht wird (vgl. Abs.3). Konkretisiert wurde die Vereinstätigkeit für hilfsbedürftige Menschen durch Ziff. 11 von § 2 Abs. (3) betreffend die Hilfe für Flüchtlinge insbesondere aus Kriegsgebieten und für Kriegsopfer. In § 2 Abs. (7) ist festgelegt, dass bei Auflösung des Vereins das Vermögen allein an das Advent Wohlfahrtswerk e.V. und nicht mehr zur Hälfte an die Stadt an Werder fällt.
  • §3 neu im Vergleich zum § 4 alt adressiert neben der Finanzierung auch in Abs. (2) die Erstattung von Aufwendungen und Aufwandsentschädigungen insbesondere die „Ehrenamtspauschale“.
  • §7 neu betreffend den Vorstand ermöglicht es gegenüber § 8 alt dem Vorstand unter Ziff. 3. Sitzungen z.B. auch als Videokonferenzen abzuhalten.
  • §8 neu „Aufgaben der Mitgliederversammlung“ ermöglicht es gegenüber § 9 alt unter Abs. (2) zukünftig neben der Präsenzversammlung Mitgliederversammlungen in Form von Videokonferenzen oder auch in hybrider Form abzuhalten.
  • §8 Abs. (3) g neu ermöglicht es dem Vorstand im Vergleich zu § 9 Ziff. 4. alt zukünftig Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen oder aufgrund von Auflagen oder Beanstandungen des Registergerichts oder des Finanzamtes erforderlich werden, selbst zu beschließen; bislang ist dies nur bei Auflagen des Registergerichts möglich.
  • § 11 neu „Schlussbestimmung“ beinhaltet u.a. in Abs. (2) die in der alten Satzung in §12 aufgeführte Salvatorische Klausel.

Soweit meine Anmerkungen zur neuen Satzung.

Im Übrigen verweise ich auf den beigefügten Entwurf der Neufassung, aus dem sämtliche Änderungen, auch soweit sie vorstehend nicht erwähnt sind, ersichtlich sind.

Wie schon im Anschreiben zu unserer Mitgliederversammlung am 25. September erläutert, sind die Änderungen im Wesentlichen durch die Anforderungen des Finanzamts und im Übrigen durch den technischen Fortschritt (z.B. Videokonferenzen) sowie durch die Anpassung einiger Satzungsbestimmungen im Hinblick auf verwendete Formulierungen oder erforderliche Präzisierungen bedingt. Am Charakter und dem Zweck unseres Vereins ändert sich nichts.

Danke für eure Geduld in dieser Angelegenheit.

Ich freue mich auf das Wiedersehen und wünsche euch Gottes reichen Segen und Bewährung in diesen Zeiten des Krieges und der Corona Pandemie.

Michael Schroeder

(Vorstand)



Bitte meldet euch rechtzeitig zur Mitgliederversammlung an.


Verwendet hierfür bitte das Online-Formular weiter unten oder meldet euch telefonisch:

bei Andreas Schulze: 0173 216 8896

bei Michael Schroeder: 0173 280 2056


Anmeldung zur Mitgliederversammlung

    Hiermit melde ich mich verbindlich zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20.11.2022 um 14:00 Uhr an.

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